Das „Kinderparlament“ der Pauline: Kinder- und Jugendvorstand („Qufo“) vertritt die Interessen aller Betreuten

Veröffentlicht am 19. Februar 2024 | Themen: Partizipation

Ich entscheide mit! Diese Gewissheit können alle Betreuten in der Pauline haben. Hier werden Wünsche gehört, Kinderrechte, Beteiligungsmöglichkeiten und Beschwerdeverfahren großgeschrieben.

„Unser Kinderheim ist für mich ein Ort, der durch uns Kinder und Jugendliche in verschiedenen Gremien mitgestaltet werden kann“, betont Sebastian Mierke. Der 19-Jährige lebt in der Wohngemeinschaft der männlichen Jugendlichen und wurde zum 1. Vorsitzenden des Kinder- und Jugendvorstandes „Qufo“ gewählt. Mit ihm wurden ins „Kinderparlament“ der Pauline gewählt: Lukas aus der Gruppe 8 (stellvertretender Vorsitzender), Justin (Kassenwart), Finja, Cassidy und Saleh (Beisitzer*innen).

„Als Gruppensprecher*innen und Vertreter*innen haben wir die Möglichkeit, die Interessen unserer Mitbewohner*innen der Kinder- und Jugendvertretung (KJV) vorzustellen. Anschließend bespricht der Qufo ausgewählte Themen und sucht nach Lösungsansätzen.“ Ziel dieser obersten Institution, die aus sechs gewählten Mitgliedern, bis zu drei Pädagog*innen und der Heimleiterin Sonja Boddenberg besteht: ein intensiver Austausch und eine gute Zusammenarbeit zwischen Betreuten, Betreuer*innen und Heimleitung. Gemeinsam mit der Kinder- und Jugend-Versammlung (KJV) vertritt der Qufo die Interessen aller Betreuten.

Sebastian, was konnte in den vier Jahren, in denen Du bereits Mitglied des Qufo bist, bewirkt werden? Und was ist Dir jetzt in Deiner Funktion als Vorsitzender ein besonderes Anliegen? „Zusammen haben wir uns mit Erfolg für die Digitalisierung des Kinderheims eingesetzt und Fitnessgeräte errichten lassen. Momentan beschäftigt uns das Vorhaben, Milch für das Kinderheim von einem lokalen Milchviehbetrieb zu erwerben, mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen das Thema Nachhaltigkeit und Lokalität näher zu bringen.“ Die Heimleitung solle diese Vorschläge dann prüfen, so Qufo-Geschäftsführer Michael Christoffel, Gruppenleitung Gruppe 8, und bei Machbarkeit umsetzen.

Wer Mitglied im Qufo ist, ist automatisch Richter*in des Kinder- und Jugendgerichts. Es kommt dann zusammen, wenn ein Kind oder ein*e Jugendliche*r dem Ansehen der Einrichtung und aller dort lebenden Kinder und Jugendlichen geschadet hat (z.B. durch Zerstörung von Dingen auf Nachbargrundstücken, Diebstahl in umliegenden Geschäften, Beleidigung von Passant*innen). Das kinderheiminterne Gericht hört sich den zu diskutierenden Vorfall an, lässt Verursacher*innen und Zeug*innen zu Wort kommen, um dann ein Urteil zu verkünden. Die Verursacher*innen müssen den Schaden dann auf irgendeine Weise wiedergutmachen. Eine Art systemimmanente soziale Kontrolle. Allzu oft muss das Gericht daher nicht tagen …