Beteiligungsorgane in der Pauline

Die Vollversammlung

Bei wichtigen Anlässen, die alle Kinder und Jugendlichen der Einrichtung betreffen, wird eine Vollversammlung einberufen. Zu dieser Vollversammlung kommen alle Kinder- und Jugendlichen mit ihren Erziehern in den Saal Matthäa 12 des Kinderheims.

Die Vollversammlung tagt mindestens alle zwei Jahre, um den Qufo zu wählen.

 

Der Qufo (Kinder- und Jugendvorstand, KiJuVo oder lautsprachlich Qufo)

Der Qufo besteht aus sechs gewählten Mitgliedern, bis zu drei Pädagogen und der Heimleiterin. Er wird für zwei Jahre durch die Vollversammlung gewählt. Die drei Altersstufen (7-10 Jahre, 11-13 Jahre, 14-Volljährigkeit) wählen jeweils zwei Personen in den Qufo. Der Qufo tagt mindestens einmal pro Monat.

Der Qufo hat die Aufgabe, Anregungen, Impulse und Wünsche aus der KJV auszuarbeiten, weiter zu denken und ggf. umzusetzen. Er trägt dazu bei,

- dass Ziele definiert und priorisiert werden,

- dass Ziele verbindlich umgesetzt werden,

- dass Beteiligung in der Pauline gelebt wird,

- dass ein intensiver Austausch und eine guten Zusammenarbeit zwischen Betreuten, Betreuern und Heimleitung gegeben ist.

Er bildet in Personalunion das Kinder und Jugendgericht.

Die KJV (Kinder- und Jugend-Versammlung)

Die KJV hat die Aufgabe Themen, die eine Bedeutung für die Gesamteinrichtung haben, transparent zu machen. Wünsche und Bedarfe mit Allgemeingültigkeit für alle Betreuten werden formuliert und zur Ausarbeitung an den Qufo weiter gegeben. Sie formuliert Probleme und erarbeitet gemeinsam mit dem Qufo Lösungen. Sie vertritt die Interessen aller Kinder und Jugendlichen gegenüber der Heimleitung.

 

Das Kinder- und Jugendgericht

Das Kinder- und Jugendgericht ist eine Institution in der Einrichtung, die dann zusammen kommt, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher dem Ansehen der ganzen Einrichtung und aller dort lebenden Kinder und Jugendlichen geschadet hat (z.B. Zerstörung von Dingen auf Nachbargrundstücken, Diebstahl in umliegenden Geschäften, Beleidigung von Passanten). Das Gericht hört sich den zu diskutierenden Vorfall an, lässt den Verursacher und Zeugen zu Wort kommen, um dann zu einem Urteil zu kommen. Der Verursacher muss den Schaden auf irgendeine Weise wieder gut machen.