Rechte und Beteiligung

Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, ihr Meinungen und Wünsche zu äußern und sich für ihre Belange einzusetzen mit folgender Zielsetzung:
  • Beteiligung soll den jungen Menschen bereits heute schon die Möglichkeit geben, verantwortungsbewusst an Entscheidungen mitzuwirken.
  • Beteiligung soll bei Kindern und Jugendlichen die Entwicklung von Solidarität und Gemeinsinn fördern und helfen, dass sie sich stärker mit der Heimeinrichtung identifizieren können. (Siehe Kinder- und Jugendvertretung)
Beteiligung heißt nicht Entscheidung, es wird jedoch darauf hingewirkt, dass in einem überschaubaren Zeitraum Ergebnisse umgesetzt werden. Sind die gewünschten Veränderungen der Kinder und Jugendlichen nicht möglich, werden ihnen entsprechende Begründungen gegeben.

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht:
  • Sich sicher, geborgen und beschützt zu fühlen
  • Kontakte mit der Familie und Freunden aufrechtzuerhalten
  • zur Teilnahme am Hilfeplangespräch, entsprechend der individuellen Entwicklung
  • nach Interessen und Begabungen gefördert und gebildet zu werden
  • die Meinung frei zu äußern
  • gewaltfrei erzogen zu werden
  • sich frei im Rahmen von pädagogischen Grenzen und des Gruppenalltags zu bewegen
  • den persönlichen Bereich (Wohnecke) zu gestalten
  • ungeöffnet Briefe zu erhalten
  • selbst zu entscheiden wofür das Taschengeld ausgeben wird
  • auf Schutz des persönlichen Eigentums
  • informiert zu werden, welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beschweren
  • Verantwortung für sich und andere entsprechend der Entwicklung zu übernehmen