Rechte und Beteiligung
Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, ihr Meinungen und Wünsche zu äußern und sich für ihre Belange einzusetzen mit folgender Zielsetzung:- Beteiligung soll den jungen Menschen bereits heute schon die Möglichkeit geben, verantwortungsbewusst an Entscheidungen mitzuwirken.
- Beteiligung soll bei Kindern und Jugendlichen die Entwicklung von Solidarität und Gemeinsinn fördern und helfen, dass sie sich stärker mit der Heimeinrichtung identifizieren können. (Siehe Kinder- und Jugendvertretung)
Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht:
- Sich sicher, geborgen und beschützt zu fühlen
- Kontakte mit der Familie und Freunden aufrechtzuerhalten
- zur Teilnahme am Hilfeplangespräch, entsprechend der individuellen Entwicklung
- nach Interessen und Begabungen gefördert und gebildet zu werden
- die Meinung frei zu äußern
- gewaltfrei erzogen zu werden
- sich frei im Rahmen von pädagogischen Grenzen und des Gruppenalltags zu bewegen
- den persönlichen Bereich (Wohnecke) zu gestalten
- ungeöffnet Briefe zu erhalten
- selbst zu entscheiden wofür das Taschengeld ausgeben wird
- auf Schutz des persönlichen Eigentums
- informiert zu werden, welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beschweren
- Verantwortung für sich und andere entsprechend der Entwicklung zu übernehmen
